Abrechnung mit der Pflegekasse
Als anerkannter Betreuungsdienst nach § 45a SGB XI können unsere Leistungen zur
Unterstützung im Alltag direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
Entlastungsbetrag
Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 1 haben Anspruch auf einen monatlichen
Entlastungsbetrag über 131€. Diesen können Sie ganz einfach für unsere Betreuungs- und
Unterstützungsleistungen nutzen.
Die Abrechnung erfolgt unkompliziert: Wir rechnen die erbrachten Leistungen direkt mit der
Pflegekasse ab – Sie brauchen sich um nichts Weiteres zu kümmern.
Tragen Sie Ihre Angaben in das Formular ein, und wir setzen uns anschließend gerne mit Ihnen in Verbindung.
Verhinderungspflege – noch mehr Entlastung ab Pflegegrad 2
Über den Entlastungsbetrag hinaus steht Pflegebedürftigen mit
Pflegegrad 2–5 zusätzlich die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in einem
gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 € zur Verfügung.
Dieses Budget kann flexibel nach Ihren individuellen Bedürfnissen eingesetzt werden, selbstverständlich in Kombination mit unseren Dienstleistungen.
Um die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können, muss diese gesondert bei der Pflegekasse von Ihnen beantragt werden. Hierzu haben wir die häufigsten Pflegekassen für Sie aufgeführt. Folgen Sie einfach dem Link.
– Ihre Auszeit unser Service –
Zu allen Fragen rund um die Abrechnung unserer Dienstleistungen stehen wir Ihnen gern persönlich beratend zur Seite.